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   LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 241/12   

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https://dejure.org/2013,32932
LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 241/12 (https://dejure.org/2013,32932)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.10.2013 - L 2 R 241/12 (https://dejure.org/2013,32932)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - L 2 R 241/12 (https://dejure.org/2013,32932)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 241/12
    Da es sich bei der Klage gegen die Erstattungsforderung der Beklagten um einen einheitlichen Streitgegenstand handelt, reicht die nur teilweise Sonderrechtsnachfolge aus, dass gesamte Verfahren zu einem kostenfreien Verfahren zu machen (vgl. Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 183, Rn. 2a), denn die Durchführung eines teilweise kostenpflichtigen und teilweise kostenfreien Verfahrens ist nicht möglich (vgl. für den Fall der Einlegung eines Rechtsmittels durch einen kostenprivilegierten und einen nicht privilegierten Beteiligten: BSG vom 29. Mai 2006- B 2 U 391/05 B - Juris-Rn. 18 = SozR 4-1500 § 193 Nr. 3).
  • VGH Bayern, 31.03.2006 - 9 B 05.1414

    Zurücknahme von Wohngeldbescheiden, Vorsätzlich oder grob fahrlässige Angaben,

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 241/12
    Dieser Anspruch war beim Tod des Ehemanns der Klägerin auch noch nicht durch Erfüllung untergegangen (zu dieser Voraussetzung vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 31. März 2006 - 9 B 05.1414 - Juris-Rn. 22 ff), weil Renten nach § 118 Abs. 1 SGB VI erst am Ende des Monats fällig werden und die Witwerrente des Klägers deshalb bei dessen Tod am 16. Juli 2006 noch nicht ausgezahlt worden war.
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 241/12
    Für die Erstattung von überzahlten Leistungen einer Witwenrente nach Wiederheirat ist eine vorherige Aufhebung erforderlich (vgl. BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - Juris-Rn. 26; Bohlken in: juris-PK SGB VI, § 46, Rn. 47; jeweils ohne Begründung), an der es hier fehlt.
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